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#35.21 "Was nicht erlaubt ist, ist verboten!" Der Umbau des deutschen Strafrechts und die Gürtner-Kommission

Shownotes

Der Kampf um ein nationalsozialistisches Recht hatte viele Schauplätze. In dieser Folge werfen wir zunächst einen Blick zurück auf die rechtlichen Instrumente des staatlichen Unterdrückungsapparats (u.a. Erbgesundheitsgesetz, Heimtückeverordnung, Gewohnheitsverbrechergesetz, Vorbeuge- und Schutzhaft). Dann spüren wir der Arbeit der Reformkommission für ein neues Straftgesetzbuch nach, die Justizminister Franz Gürtner eingesetzt hatte. Und wir werden sehen, wie die deutsche Strafrechtswissenschaft den Umbau des Rechts bereitwillig intellektuell vorantrieb.

Verband für das Erinnern an die verleugneten Opfer des Nationalsozialismus: https://www.dieverleugneten-vevon.de/

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Ausgewählte Literatur:
Frank Nonnenmacher (Hrsg.): Die Nazis nannten sie „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“. Verfolgungsgeschichten im Nationalsozialismus und in der Bundesrepublik, 2024.
Ingo Müller, Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz, München 1987.
Herlinde Pauer-Studer, Die Politisierung des Rechts im Nationalsozialismus, in: Christian Schmidt und Benno Zabel (Hrsg.), Politik im Rechtsstaat, Baden-Baden 2021, S. 139-154.
Martin Broszat, Dokumentation. Zur Perversion der Strafjustiz im Dritten Reich, Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 6:4 (1958), 390-443.

Intro-Musik arrangiert und vertont von Max, Auszüge aus Reden von Hermann Goering – Verkündung der Nürnberger Gesetze und Adolf Hitler – Reichstagsrede – Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, via www.archive.org
Bildnachweise: Bundesarchiv Bild 146-1977-149-13, Hermann Göring, Adolf Hitler, Albert Speer (Bundesarchiv, Bil d 146-1977-149-13 / Heinrich Hoffmann / CC-BY-SA 3.0), Flgzeugträger "Graf Zeppelin", Hitler bei Stapellauf (Bundesarchiv, Bild 183-2006-0810-500 / CC-BY-SA 3.0), Adolf Hitler and Hermann Göring in 1938 (Bundesarchiv, Bild 183-2004-1202-504 / CC-BY-SA 3.0)

Episodenbild: Franz Gürtner, 1938. Bundesarchiv, Bild 183-H13466 / Heinscher / CC-BY-SA 3.0. Auf Youtube: Kanzler Hitler und sein Kabinett, 1934. National Archives and Records Administration, College Park, 242-HB-3835 / gemeinfrei (https://collections.ushmm.org/search/catalog/pa10232)

Tags:
#Neuere_und_neueste_Geschichte
#Deutschland

Transkript anzeigen

00:00:00: Das Dritte Reich war nicht angewiesen darauf neue Gesetze zu schreiben, um gegen Menschen vorzugehen die nicht in das Bild von der idealen Volksgemeinschaft passten.

00:00:10: Wie das funktionierte haben wir am Beispiel von Leonhard Eichmüller aus Fürth gehört.

00:00:15: Der Loner – wie er in seinem Viertel bekannt war – wurde von der Gestapo verhaftet und anschließend ins Konzentrationslager Dachau überstellt.

00:00:23: Als Deckmantel diente der Paragraf zwanzig der Reichsfürsorge Pflichtverordnung umgangssprachlich auch das Arbeitszwangsgesetz genannt.

00:00:33: Die RFV aus der Weimarer Zeit könnte in dieser Weise angewendet werden, weil die Fürsorgebehörden und die Justiz bereitwillig im Aufbau der Diktatur mitwirkten.

00:00:43: Diese Selbstgleichschaltung hatte die Kontrollmechanismen des Rechtsstaates außer Kraft gesetzt.

00:00:48: Nun diente die RLV als Hebel, um massenhaft Menschen wegzusperren, die man als Gemeinschaftsfremd abgestempelt hatte.

00:00:57: Das Gesetz selbst änderte sich nicht – nur seine Auslegung!

00:01:01: Der Lohner war eines von vielen Tausend Opfern dieser Zwangsmassnahmen.

00:01:05: Das Fürsorgewesen war aber eigentlich nur so etwas wie ein Nebenschauplatz im selbserklärten Kampf der Nazis und ihrer Verbündeten zum Schutz der Volksgemeinschaft….

00:01:16: Die eigentliche Front verlief woanders, im Rechtswesen und hier besonders im Strafrecht.

00:01:23: Hi und Willkommen zu Deutschland.

00:01:48: Dreiunddreißig Fünfundvierzig Folge Vierunddreißig Einundzwanzig Was nicht erlaubt ist, ist verboten der Umbau des deutschen Strafrechts und die Gürtner Kommission.

00:02:11: Falls ihr euch fragt warum diese folge etwas anders klingt als gewohnt dann liegt das daran dass wir vor der Hitze geflüchtet sind.

00:02:18: aus unserer halben dachgeschoss wohnung es war einfach nicht mehr auszuhalten bin ich jetzt hier in einem Raum, der nicht ganz hundertprozentig optimal von der Akustik ist.

00:02:27: Aber naja ihr werdet es überstehen auch wenn's jetzt hier gerade schon wieder wärmer wird.

00:02:34: aber das ist kein Vergleich mit meinem Studio im Dachgeschoss.

00:02:38: Das wäre nicht gegangen.

00:02:39: da sind Blocker vierzig Grad So und jetzt gehts mit der Folge los.

00:02:44: Der Kampf um ein nationalsozialistisches Recht hatte viele Schauplätze.

00:02:48: Einige davon habe ich in früheren Folgen gestreift.

00:02:51: Im Zivilrecht begannen die Gerichte bereits unmittelbar nach der Machtübernahme damit, die Gesetze sehr kreativ auszulegen.

00:02:58: Das habe ich etwa in Folge thirty-one und vierzig am Beispiel antisemitischer Urteile gezeigt, die Ehren zwischen als jüdisch verfolgten deutschen und nicht jüdischen Deutschen aufhoben.

00:03:11: Zur Begründung bauten die Gerichten auf Hanebüchene Argumente zum Beispiel Der arische Partner habe erst durch die Machtübernahme der Nationalsozialisten erkennen können, dass jüdisch sein ein Ehehindernis darstellt.

00:03:25: Im Sinn und des Paragraphen XIII Absatz III des bürgerlichen Gesetzbuches sei er deshalb rückwirkend arglistig über wesentliche Umstände der Eherschließung getäuscht worden.

00:03:36: Zivilgerichte nutzten für ihre regimekonforme Rechtsprechung besonders gern im Gesetz schon vorhandene breit definierte Rechtsbegriffe.

00:03:44: Solche Generalklausen sind z.B.

00:03:46: Sittenwidrigkeit oder Treu- und Glauben, dass die Gerichte diese Rechtsbegriffe mit zum Teil völlig neuen Inhalten füllten daraus machte niemand ein Geheimnis.

00:03:57: Das Reichsgericht stellte in einem Urteil aus dem Jahr neunzehntundertsechs und dreißig sogar ausdrücklich fest.

00:04:03: der Begriff eines Verstoßes gegen die guten Sitten wie er im Paragraf Einhundertdreißig BGB enthalten ist.

00:04:11: Er hält seinem Wesen nach den Inhalt, durch das seit dem Umbruch herrschende Volks empfinden die nationalsozialistische Weltanschauung.

00:04:21: Paragraf hundertdreißig BGB bestimmte – ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt ist nichtig!

00:04:28: Damit konnte im Dritten Reich also zum Beispiel einen Kaufvertrag vor Gericht gekippt werden solange die Richter meinten er widerspreche dem Geist des Nationalsozialismus.

00:04:38: Das galt z.B auch für Mietverträge Rentenansprüche Und so weiter.

00:04:43: Die Entwicklung im Zivirecht wird uns in späteren Folgen wieder beschäftigen, heute möchte ich den Schwerpunkt auf das Strafrecht legen.

00:04:50: Dazu hatte ich bereits in Folge der Dreieinundvierzig einiges gesagt.

00:04:54: Damals habt ihr gehört wie die Gerichte dem Regime die Arbeit abnahm ohne dass jemand sie dazu zwingen musste Wie zum Beispiel die Reichstagsbrandverordnung soweit ausgelegt wurde Das am Ende Tausende wegen Hochverrats verurteilt wurden, die nichts weiter getan hatten als Zeitungen zu verteilen oder Beitragsmarken zu verkaufen.

00:05:13: Oder wie sie im Falle des Reichstagsbrand selbst für den angeklagten Marinos von der Lube mithilfe eines Sondergesetzes rückwirken, die Todesstrafe für seinen Vergehen einführten.

00:05:24: Damit waren in der Rechtsprechung bereits die tragenden Säulen der Rechtsstaatlichkeit gefallen ohne dass es dafür ein neues Gesetz gebraucht hätte.

00:05:32: Diese Säule sind das Rückwirkungsverbot Nur eine Tat, die schon zum Zeitpunkt ihrer Begehung strafbar war darf bestraft werden.

00:05:39: Das Analogieverbot – nur was der Wortlaut des Gesetzes ausdrücklich für Strafbar erklärt ist strafba – das Gebot der Gesetzes bestimmt heint.

00:05:48: Das Gesetz muss präzise formuliert sein und erkennen lassen, was strafbaar ist und was nicht.

00:05:53: Diese Grundsätze eines rechtstaatlichen Strafrechts treffen zusammen in der alten Rechtsformel keine Strafe ohne Gesetz.

00:06:01: Nuller Pöner Sine Lege Die Errichtung der Konzentrationslage und die Einführung der Schutzhaft, das sei hier der Vollständigkeit halber wiederholt hatte außerdem das Strafmonopol einer unabhängigen Justiz ausgehüllt.

00:06:14: Zu all dem hatte der NS-Kronjurist Karl Schmidt die Theorie geliefert Das Dritte Reich sei auf dem Führerprinzip aufgebaut und das kenne keine Gewaltentrennung mehr.

00:06:24: Der wahre Führers so Schmidt ist immer auch Richter.

00:06:27: Aus dem Führertum fließt das Richtertum.

00:06:30: Wer beides voneinander trennen oder gar entgegensetzen will, den macht den Richter entweder zum Gegenführer oder zum Werkzeug eines Gegenführers und sucht den Staat mithilfe der Justiz aus den Angeln zu

00:06:42: heben.".

00:06:44: Das schrieb Schmidt – ihr erinnert euch vielleicht im Sommer hier in den letzten Jahren als Antwort auf die Justizmorde mit denen die Nazis die Römerphäre abgewickelt hatten!

00:06:54: Das alles heißt aber nicht, das Dritte Reich hätte völlig darauf verzichtet seine Terror- und Repressionsmaßnahmen in Recht zu gießen.

00:07:01: Die Rechtsform zumindest äußerlich zu wahren dient sie natürlich zunächst der Legitimation.

00:07:07: Aber auch für die Ausübung der Staatsgewalt war es weiterhin notwendig sich der überkommenen Formen zu bedienen.

00:07:13: Eine bürokratische Maschine braucht Gesetze und Verordnungen, um reibungslos zu funktionieren.

00:07:19: Das galt für die Verwaltung auf Ebene von Reichländern und Kommunen ebenso wie für die NSDAP.

00:07:25: Nur falls ihr euch fragt warum es ja ab und zu raschelt Kleine Info ich habe das Skript diesmal ausgedruckt Weil der Lüfter bei dem Wetter einfach zu heiß ist.

00:07:34: also wunderts euch nicht Ich hab hier ein Stapelzettel in der Hand.

00:07:38: deswegen raschlt es manchmal.

00:07:41: Wenn wir aus dem Jahr nineteenhundert fünfunddreißig zurückblicken, dann sehen wir aber gerade keinen Masterplan für ein nationalsozialistisches Strafrecht.

00:07:50: Stattdessen sehen wir Stückwerk – einzelne Vorstöße aus verschiedenen Machtzentren die gelegentlich schon vor neunzehnhundertdreihen dreißig angedacht waren und jetzt radikalisiert umgesetzt wurden.

00:08:03: Bevor ich also den Faden im Sommer nineteenhundddeißig aufnehme müssen wir uns einen Überblick verschaffen.

00:08:10: Das Strafrecht war von Anfang an ein wesentliches Instrument zur Unterdrückung von Widerstand und Meinungsfreiheit.

00:08:16: Ein inflationär gebrauchter Vorwurf, war der Straftatbestand des Hochverrats – das hatte ich ja vorhin schon angedeutet!

00:08:23: Aber die Verfolgungswelle des Jahres neunzehnhundertdreiunddreißig war mittlerweile abgeäbt.

00:08:29: Trotzdem gab es auch neunzenhundertfünfund dreißig noch zahlreiche Hochverratsprozesse.

00:08:34: Für solche Verfahren waren sowohl ordentliche Gerichte wie Sondergerichte an den Oberlandesgerichten zuständig.

00:08:40: Die Sonder-Gerichte urteilten im Schnellverfahren, das oberste Sonder gericht in diesem Sinne war der Volksgerichtshof.

00:08:48: Welcher Fall vor welches Gericht kam?

00:08:51: Das entschieden im Zweifel.

00:08:52: die Staatsanwaltschaften.

00:08:55: Wurden zum Beispiel gleich hundertfünfzig ehemalige Sozialdemokraten von einem ordentlichen Gericht in Hamburg verurteilt, weil sie angeblich die SPD wieder aufbauen wollten.

00:09:06: Selbst das aber stimmte nicht, denn die meisten von ihnen hatten lediglich Geld gesammelt für inhaftierte Genossen und deren Familien.

00:09:14: In einem ähnlichen Fall verurteilte der Sondergericht Dortmund – noch vierunddreißig Angehörige Der linken Oppositionspartei SAP, zu der auch Willy Brandt gehörte.

00:09:26: Das Sondergericht Hamm wiederum machte achtzehn Jugendlichen Sozialisten dem Prozess und bestrafte sie mit insgesamt neunzig Jahren Haft.

00:09:34: Viele Dutzen gleichartige Urteile ließen sich hier anführen.

00:09:38: Am Wort laut der Tatbestandsmerkmale für Hochverrat wie Sie im Strafgesetzbuch standen hatten die Nazis soweit ich das sehen kann nichts geändert.

00:09:47: Die Reichstagsbrandverordnung und später ein Änderungsgesetz aus dem Jahr neunzehntundertvierunddreißig verschärften aber die Strafen für Hochfahrrad.

00:09:54: Die eigentliche Arbeit leisteten die Gerichte, die den Straftatbestand nun willkürlich auslegten.

00:10:00: Die Vorwürfe stützen sich meist auf an sich völlig harmlose Handlungen – zum Beispiel auf eine versteckte Schreibmaschine mit der Flugblätter getippt wurden einen am Grab von Kommunisten niedergelegten Kanz oder auf dem Besitz einer Ausgabe der roten Fahne.

00:10:14: In den Urteilsbegründungen wurden diese Handlungen aufgebaut zur Vorbereitung zum Hochverrat oder zur Beihilfe zur Vorbreitung zum hochverrat.

00:10:25: Sondergerichte und ordentliche Gerichtsbarkeit wetteiferten in ihrer Urteitsfut miteinander, sodass selbst die gleichgeschaltete Presse manchmal nicht mehr hinterherkam welches Urteil jetzt von der einen oder anderen Instanz gesprochen worden war.

00:10:39: In der deutschen Juristenzeitung konnte man schon nineteenhundertdreisig lesen Ein Sohn seiner Nation und habe, als solcher die Lebensinteressen der Nation rücksichtslos über das formale Recht zu stellen.

00:10:53: Die restlose Ausrottung des inneren Feindes gehört unsweifelhaft zur Wiederherstellung der deutschen Ehre – an ihr kann der deutsche Richter durch großzügige Auslegungen des Strafgesetzbuches

00:11:02: teilnehmen.".

00:11:04: Ich glaube dieser Appell spricht für sich selbst.

00:11:08: Hochverrat brauchte also keine wesentlich neue Rechtsgrundlage um als Terrorinstrument gebraucht zu werden….

00:11:15: Trotzdem belies man es, nicht dabei.

00:11:18: Sondern am XXI.

00:11:20: März, so in den Hundertdreisig also kaum drei Wochen nach dem Reichstagsbrand erließ die Regierung Hitler außerdem die sogenannte Heimtückeverordnung.

00:11:28: Demnach machte sich derjenige strafbar, der eine unwahre oder grüblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art äußerte, die geeignet sei Das Wohl des Reiches oder eines Landes, oder das Ansehen der Reichsregierung oder einer Landesregierung oder dahinter diesen Regierungen stehenden Parteien oder Verbände schwer zu schädigen.

00:11:49: Auf eine solche Heimtücketat standen mehrere Jahre Haft.

00:11:53: Erarbeitete hatte die Verordnung übrigens kein strahmer Nazi-Beamter sondern der altgediente Staatssekretär im Reichsjustizministerium Franz Schlegelberger.

00:12:03: Er wollte sich damit gegen lautstarke Kritik an vermeintlicher Untätigkeit seines Ministeriums absichern.

00:12:09: Über Schlägelberger selbst und die Organisation der Sondergerichte sowie die Arbeit des Volksgerichtshofs erfahrt ihr mehr.

00:12:15: in Folge thirty-four drei.

00:12:19: Im Dezember hier wurde die Verordnung zu einem Gesetz ausgebaut, noch einmal verschärft – sowohl mit Blick auf die Strafen als auch mit Blick zur Tatbestandsmerkmale.

00:12:30: Insbesondere fiel die Einschränkung weg, dass es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung handeln musste.

00:12:35: Außerdem wurde öffentlich ausdrücklich weit gefasst – nun reichte es wenn eine privat getätigte Äußerung absehbar später in Anführungszeichen öffentlich werden konnte.

00:12:46: Damit ließ sich praktisch jede Aussage in jedem Rahmen im Nachhinein zu einem heimtückischen Angriff umdeuten etwa das Schimpfen an der Bushaltestelle des Erzählen eines Witzes Ja sogar ein privates Gespräch zwischen Eheläuten, sozusagen im Schlafzimmer.

00:13:03: Wie hoch das Denunciationsrisiko war zeigt eine erhaltene Statistik aus dem Jahr neunzehntundertsiebendreißig.

00:13:09: Demnach wurden in diesem Jahr siebzehntausend Einhundert Achtundsechzig Personen aufgrund ihrer Äußerung angezeigt über Siebentausende Angeklagt und etwa dreitausend Fünfhundert verurteilt.

00:13:22: Die nicht verurteilten kamen allerdings selten wirklich davon, denn die Gestapo, die für die Ermittlung zuständig war hatte sie nun in ihren Akten und verwahrnte die Betroffenen offiziell.

00:13:34: Zuständig für die Verfolgung von Heimtücke waren die Sondergerichte.

00:13:39: Wie erwähnt arbeiteten diese im Schnellverfahren.

00:13:42: Die Rechte der Angeklagten waren dabei stark eingeschränkt – das Glück vor ein ordentliches Gericht gestellt zu werden backt trotzdem nur ein klein wenig mehr Hoffnung.

00:13:52: Denn das Regime übte von Anfang an massiven Druck auf die Anwaltschaft aus, sodass Angeklagte nicht mehr damit rechnen konnten einen echten Rechtsbeistand auf ihrer Seite zu haben.

00:14:02: Rechtswissenschaft und Rechtsprechung pochten darauf als deutscher Rechtsfahrer seien die Anwälte nicht allein ihren Mandanten verpflichtet sondern in erster Linie Volk & Staat.

00:14:14: oder in den Worten von Reichsjustizminister Gürtner Der Rechtsanwalt ist als Strafverteidiger näher an den Staat und an die Gemeinschaft herangerückt.

00:14:24: Er ist eingegliedert in die Gemeinschaft der Rechtswahra, hat seine frühere Stellung als einseitiger Interessenvertreter des Angeklagten verloren.

00:14:32: Wer sich nicht klar und bedingungslos innerlich dazu bekennen kann und ständig danach zu handeln bereit und im Stande ist, sollte die Robe eines deutschen Rechtsanwalts nicht anlegen und eine Verteidigabank nicht

00:14:43: betreten.".

00:14:44: Und der prominente Rechtsanwalt Adolf Sachs forderte in der deutschen Juristenzeitung, Richter, Staatsanwaltung und Verteidiger sollten Kameraden einer Rechtsfront sein.

00:14:56: Gemeinsame Kämpfer um die Erhaltung des Rechts.

00:14:59: Die Gleichschaltung ihrer Aufgaben muss ihre praktische Zusammenarbeit und Kameradschaft verbürgen!

00:15:04: So wie der neue Prozess keinen Interessenkampf mehr darstellt zwischen Individuum und Staat, so dürfen auch die Prozessbeteiligten ihre Aufgaben nicht mehr in einem Gegeneinander auffassen sondern allein in einem von gegenseitigen Vertrauen durch drungendem Miteinander verstehen.

00:15:21: Wer sich diesen und anderen Verhaltenserwartungen widersetzte musste mit Straffen Konsequenzen rechnen.

00:15:27: Als im Frühjahr, an Rechtsanwalt ins Visier der örtlichen Gestapo geriet und er sich dann nicht an den obligatorischen Reichstagswahl beteiligte, erhielt er Berufsverbot.

00:15:39: Das zuständige Ehrengericht erklärte Die besondere Treuepflicht gegenüber dem Führer, durch die allgemeinen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten beeinflusst werden lässt erwarten dass der Rechtsanwalt bei Entscheidungen der deutschen Staatsführung von weltpolitischer Bedeutung sich als getreuer Gefolgsmann hinter den Führers stellt.

00:15:58: Durch seinen Fernbleiben von der Wahl gab er anderen Volksgenossen nicht nur dem Mangel seiner eigenen Gefolgstreue zu erkennen.

00:16:04: Vielmal war dieses Verhalten des Angeklagten auch geeignet, Zweifel an der Geschlossenheit der deutschen Anwaltschaft und ihrem Einsatz Willen für Führer und Staat entstehen zu lassen.

00:16:15: Wie gesagt das ist kein Urteil aus der Endphase des Zweiten Weltkrieges sondern aus dem Jahr neunzehntundhundertsechsunddreißig.

00:16:23: Der Einfluss des Regimes auf den juristischen Nachwuchs darf ebenfalls nicht vernachlässigt werden.

00:16:29: Die Universitäten hatten sich in der Regel bereitwillig selbst gleichgeschaltet, sodass die neuen Rechtslehren bequem an die Studierendenschaft weitergegeben werden konnten.

00:16:39: Für Referendare gab es nun weltanschauliche Pflichtkurse und Lagerfaden.

00:16:44: Von letzteren hat uns der regimekritische Nachwuchsjurist- und Jungschriftsteller Raimund Pretzel alias Sebastian Hafner bereits berichtet – auch das könnt ihr in Folge .

00:16:57: Hochvorrat und Heimtücke waren, als Verfolgungshebel konzipiert, um gegen aus Sicht der Nazis politisch motivierte Abweichler- und Gefährder vorzugehen.

00:17:06: Daneben gab es aber auch neue Rechtsgrundlagen, um sogenannte Gemeinschaftsfremde zu bekämpfen.

00:17:12: Dazu zählt etwa das Erbgesundheitsgesetz vom Juli, in den letzten Jahren.

00:17:17: Mit diesem Gesetz wurde eine formale Rechtsgrundlage geschaffen, um Menschen zwangsweise unfruchtbar zu machen durch medizinische Eingriffe, etwa eine OP oder Bestrahlung.

00:17:29: Die angebräunten Beamttinnen und Expertinnen im Fürsorgewesen hatten übrigens erfolglos dafür plädiert auch Asozialität als Grund zur Zwangssterealisation aufzuführen.

00:17:41: Die Fürsorgelobby konnte sich mit dieser Forderung zwar nicht durchsetzen – trotzdem wurden zahlreiche Fürsorgebetroffene zwangsweise unfruchbar gemacht indem man ihnen im Gesetz genannte Merkmale wie angeborenen Schwachsinn, Schizophrenie oder Alkoholismus andichtete.

00:18:00: Das Erbgesundheitsgesetz richtete sich gegen Menschen denen ein Teil der Wissenschaft erbliche Defekte unterstellte die als Gemeinschaft schädlich galten.

00:18:08: es trat am ersten Januar nineteenhundertvierhundreißig in Kraft und zwar zusammen mit dem sogenannten Gewohnheitsverbrechergesetz.

00:18:17: Dieses Gesetz ergänzte eine Reihe von Paragrafen im Strafgesetzbuch und führte zu einer wesentlichen Verschärfung des Strafvollzugs.

00:18:24: Denn nun konnten sogenannte gefährliche Gewohnheitsverbrecher nachverbüßen ihrer Haftzeit auf unbestimmte Zeit weiterhin eingesperrt werden – Zitat, wenn es die öffentliche Sicherheit erforderte und die Gesamtwürdigung der Taten es

00:18:41: naheliegte.".

00:18:42: So stand das in dem neuen Gesetz.

00:18:44: Das war die sogenannte Sicherungsverwahrung.

00:18:47: Falls euch der Begriff Wage bekannt vorkommt, dann vielleicht deshalb weil es die Sicherungs Verwahrungen immer noch gibt!

00:18:55: Die Bedingungen der Haft haben sich mittlerweile geändert und auch die Anordnung ist heute rechtsstaatlich kontrolliert – trotzdem handelt es sich immer noch im Prinzip um das von den Nazis eingeführte Strafinstitut.

00:19:07: Wobei auch hier die Nazis nicht die Erfinder im eigentlichen Sinne waren.

00:19:11: Das Konzept der Sicherungsverwahrung diskutierten Fachleute und Öffentlichkeit lange vor.

00:19:19: Die Forderung, bestimmte Menschen für immer wegzusperren reicht zurück bis in die Kaiserzeit.

00:19:26: In einer späteren Folge werde ich genauer darauf eingehen wie die Sicherungs-Verwahrungen im NS konkret aussah und wer davon hauptsächlich betroffen war.

00:19:36: Spoiler!

00:19:37: Es waren weder Serienvergewaltiger noch Massenmörder.

00:19:42: Die Einführung der Sicherungsverwahrung traf also neunzehntundertreißig-vierendreißig auf breite Zustimmung unter den Rechtspolitikern.

00:19:51: Einigen ging das Gewohnheitsverbrechergesetz aber nicht weit genug, obwohl es sogar die nachträgliche Anordnung für bereits begangene Taten vorsah.

00:19:59: Diese Hardliner fragten – was war denn mit dem Polizeilich als Verbrecher geführten aber eben noch nicht rechtskräftig verurteilten Personen?

00:20:07: Sie meinten, diese angebliche Lücke im Gesetz müsse rasch geschlossen werden.

00:20:14: Auftritt Hermann Göring bzw.

00:20:17: sein preußischer Justizminister Hans Kerl – der mit MN und RR.

00:20:23: Ein Geheimerlass des Preußischen Justizministeriums ermächtigte die preußische Kriminalpolizei zur Anwendung der vorbeugenden Polizeihaft für Berufsverbrecher.

00:20:34: Der Erlass zählte bestimmten Taten auf Für die Wiederholungstäterinnen und Täter vor und an ohne Gerichtsverfahren direkt von der Kripo weggesperrt werden durften.

00:20:44: Darunter befanden sich so unfassbar brutale Verbrechen wie Diebstahl, Helerei Betrug Urkundenfälschung oder Sexarbeit.

00:20:53: Wer dreimal wegen solcher Delikte zu Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten verurteilt worden war den konnte die Polizei in Vorbeugehaft nehmen.

00:21:04: Sogenannte gemeingefährliche durften sogar direkt in Haft genommen werden, hier brauchte es also nicht mal Vorstrafen.

00:21:11: Als Gemeingefährlich galt laut Erlass wer einen auf Mord, Raub Einbruchdiebstahl oder Brandstiftung abzielenden verbrecherischen Willen offenbart habe.

00:21:23: Wogemerkt die KRIPU übernahm diese Einschätzung des Verbrecherischens willens nicht ein Gericht.

00:21:30: und mindestens genauso wichtig Damit war nicht der Versuch gemeint, eine schwere Straftat zu beginnen.

00:21:36: Jedenfalls nicht im juristischen Sinne!

00:21:38: Denn der Versuchs setzt voraus den verbrecherischen Willen nicht nur zu haben sondern mit der Ausführung der Tat tatsächlich zu Beginn.

00:21:47: Auf solche wichtigen Feinheiten brauchte die preußische Polizei also ab jetzt keine Rücksicht mehr nehmen – sie bekamen die Macht den Menschen in den Kopf zu schauen und zu entscheiden wer ein gemeingefälliger Verbrecher.

00:22:01: Am zehnten Februar, nineteenhundertdreißig definierte ein Folgeerlass weitere Tatbestände.

00:22:07: Außerdem wurde nun die planmäßige Überwachung der auf freiem Fuß befindlichen Berufsverbrecher geregelt.

00:22:14: Sie war vor und nach der Vorbeugehaft möglich.

00:22:18: Überwachte Betroffene mussten sich regelmäßig meist täglich bei der Polizei melden und bekamen sehr viele verschiedene Arten Auflagen.

00:22:25: Sie mussten etwa ihren Wohnungsschlüssel abgeben oder nachts durften sie nicht nach draußen gehen.

00:22:31: Ab Frühjahr hier wurde die Vorbeugehaft dann schließlich nach und nach von den anderen Bundesländern übernommen.

00:22:39: Die Bezeichnung Berufsverbrecher in diesem Erlass leitete sich von der Unterstellung ab, jemand begehe berufsmäßig Straftaten um davon zu leben statt einer geregelten Arbeit nachgehen zu wollen.

00:22:53: Das Motiv für die Taten wurde in der Gewinnsucht gesehen.

00:22:57: Gewinsuch musste von der Kripo rhetorisch Plosile gemacht werden weil man ja quasi den Leuten in Wirklichkeit doch nicht in den Kopf gucken konnte.

00:23:06: In dem Polizeiakten finden sich deshalb so floskelhafte Formulierungen wie, bei der Ausführung seiner Straftaten konnte nie von Not die Rede sein oder der Lebensstil, der sei ausschweifend Angebliche Arbeitsscheu war ein sehr oft gebrauchter Beleg für Gewinnsucht.

00:23:23: genauso die angebliche Spezialisierung auf bestimmte Delikte etwa Beischlafdiebstähle.

00:23:31: Dieses Denken war ebenfalls nicht neu, sondern ein in der Kriminalogie übrigens nicht nur Deutschland lang und breit diskutierter Erklärungsansatz für Verbrechen.

00:23:41: Popularisiert wurde das Bild des Berufsverbrechers Mitte der Zwanziger durch das gleichnamige Buch von Robert Heidel.

00:23:50: Heidel war vor dem ersten Weltkrieg Polizeibeamter gewesen und ein Pionier der technisch versierten Kriminalistik.

00:23:57: Unter anderem veröffentlichte er Schriften, zum Nutzen der neuartigen Methode Fingerabdrücke vom Tatort zu nehmen und Karteien darüber anzulegen.

00:24:05: Jeden Verbrecher immer und überall erkennen das Triebheindl an und führte am Ende dazu dass er das Bild von Berufsverbrecher prägte.

00:24:14: Die Nazis griffen hier also auch nur auf was längst diskutiert und gefordert wurde und setzten dann eine extrem radikale Version der extremen Forderungen in die Tat um.

00:24:25: Bereits vor dem Reistagsbrand hatte Kurt Darluge damals Kommissar zur besonderen Verwendung in Görings Innenministerium folgendes angekündigt.

00:24:34: Hauptaufgabe der Kriminalpolizei in nächster Zeit ist eine auf Vernichtungen abzielende scharfe Bekämpfung des Berufsverbrecher-Tunes.

00:24:44: Die preußische Kriepo schickte ihre Vorbeugeheftlinge zunächst ins Konzentrationslager Lichtenburg bei Wittenberg, ab Wer dorthin geschickt wurde und wie es ihnen dort erging, darauf legt eine kommende Folge den Schwerpunkt.

00:25:02: So viel an dieser Stelle zur Vorbau gehaft – sie dürfte euch nicht so ein ungefähr an die Schutzhafte erinnern.

00:25:08: Die gab's ja auch noch.

00:25:09: Zuständig dafür war aber die Gestapo.

00:25:12: Und die Schutzhaft wurde schon früh nicht mehr nur angewendet gegen politische Oppositionelle oder solche, die das Regime dafür hielt….

00:25:20: Ein Schreiben beispielsweise des Reichsstadthalters von Bayern zählte schon nineteenhundertvierunddreißig folgende Handlungen auf, für die bereits schutzhaft verhängt worden war.

00:25:30: Trunksucht also Alkohol, Missbrauch, Mishandlungen der Ehefrau, Fangen von Singvögeln Holzfräfel also illegales Holzfällen.

00:25:41: Unsittlicher Lebenswandel Grober Unfug Arbeitsscheu.

00:25:47: Auch im Fall von Schutzhaft musste die Gefährlichkeit dieser Taten von der Gestapo rhetorisch hergeleitet werden und zwar wieder durch abstrakte Behauptungen wie erhebliche Gefahr für die Volksgemeinschaft, erhebliche Gefahr for öffentliche Ordnung oder unmittelbar dringende Gefahr allgemeinheit.

00:26:05: Diese Formulierungen stammen übrigens aus Heftlings-Akten des Konzentrationslagers Moringen bei Göttingern.

00:26:11: Die Gerichte legitimierten dieses Vorgehen bereits neunzehntundhundertdreien dreißig, indem sie die Definitionsgewalt über die Schutzhaft allein der Exekutive überließen.

00:26:20: Wenn dabei dann Schranken gezogen wurden, dann wegen der Ziel- und Interessenkonflikte der brauen Machtzentren – siehe Schutzhaftkompromiss zwischen Frick, Göring und Himmler im April neunzelnehntenhundertdeinhalbzig.

00:26:33: Und selbst diesen Kompromiss unterlief die Gestapo Dania wie wir in Folge fünfunddreißigzwanzig gehört

00:26:39: haben.".

00:26:42: Nach diesem Überblick sollte klar geworden sein, an wie vielen Ecken und Enden das Strafrecht umgebaut wurde – ohne dass es einen großen Masterplan oder einen koordinierten Prozess gegeben hätte.

00:26:53: Das heißt freilich nicht, dass es nicht zumindest den Versuch gegeben hätte, einen solchen Prozess zu starten!

00:27:00: Bereits am dritten November deklar war der Reichsjustizminister Franz Gürtner bekanntgegeben eine Kommission einzurichten die ein völlig neues Strafgesetzbuch erarbeiten sollte.

00:27:12: Diese Idee war nicht neu.

00:27:14: Seit der Jahrhundertwende hatte es immer wieder solche Reformkommissionen gegeben, im Kaiserreich wie in der Republik.

00:27:20: Zuletzt waren nineteenundundzehnundzwanzig ein großer Entwurf vorgelegt worden, der dann aber keine Mehrheit im Reichstag gefunden hatte.

00:27:30: Offiziell wollte der Reichsjustizminister an diese Vorarbeiten anknüpfen um das alte Strafgesetzbuch aus dem Jahr eighteenhundertseinundsebzig zu ersetzen.

00:27:39: Das Dritte Reich und natürlich er, Franz Gürtner, sollten nun endlich vollbringen, woran diese unselige Republik gescheitert war.

00:27:48: Dazu hatte der Justizminister seine Kommission gewissermaßen paritätisch besetzt – das heißt unter ihr Mitgliedern gab es sowohl erklärte Nazis wie autokratisch-konservative Juristen.

00:28:00: Zuletzt drin gehörte etwa der über sechzigjährige Berliner Strafrechtsprofessor Eduard Kohlrausch.

00:28:06: Kohlrausch war wenige Monate vor seiner Ernennung, mit dem NS Studentenbund aneinandergeraten und trat bald als Rektor der Friedrich Wilhelms Universität zurück.

00:28:16: Die braune Führungsriege begegnete seine Berufung in die Kommission mit Misstrauen – denn Kohlraum galt bei ihnen schon als zu liberalistisch!

00:28:31: Ein weiteres konservatives Mitglied war der junge Regierungsrat Hans von Donani.

00:28:36: Donani Anfang Dreißig stammte aus einer ungerischen Adelsfamilie, war in Wien geboren aber im Berlin aufgewachsen wo er Jura studiert hatte.

00:28:45: Seit Ninzehundert Fünfundzwanzig war er verheiratet mit Christine, einer Schwester von Dietrich Bonnhöfer.

00:28:51: Anders als sein Schwager hielt sich Donani zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht vom Regime fern!

00:28:56: Im Gegenteil – Franz Gürtner war so etwas wie sein väterlicher Freund.

00:29:00: Der Reichsjustizminister förderte Donanis Karriere und holte ihn in hier als persönlichen Referenten.

00:29:09: Von Donani werden wir sicherlich noch das ein oder andere mal hören.

00:29:15: Von den Nationalsozialistischen Kommissionsmitgliedern sind unter anderem zu nennen die Justizminister von Bayern, Hans Frank und von Sachsen Otto Tierach sowie die Professoren für Strafrecht Georg Darm und Friedrich Schaffstein.

00:29:30: Keiner der beiden Rechtswissenschaftler hatte zu diesem Zeitpunkt die dreißig Jahre überschritten.

00:29:35: Darm war auch erst zum Mai, in die NSDAP eingetreten – Schaffstein überhaupt kein Parteimitglied!

00:29:43: Aber die beiden Profs hatten schon kurz nach Hitlers Änderung zum Kanzler ausdrücklich für die braune Sache Partei ergriffen.

00:29:50: So hatte Schaffstein in seiner Leipziger Antrittsvorlesung z.B.

00:29:54: behauptet, dass die Überlegenheit des Nationalsozialismus und seiner Rassenedee Über die politische Ideologie der Aufklärung und des Maxismus hat eine irre tieferen Ursache, gerade darin dass der Nationalsozialismus von der erbbiologischen Ungleichheit ausgeht.

00:30:13: Aufklärungen und Maxismus aber von der angeblichen Gleichheit – und damit von einer überholten älteren Entwicklungsphase naturwissenschaftlichen Denkens!

00:30:26: Der offizielle Auftrag der Strafrechtskommission verrät nur einen Teil der Geschichte Der.

00:30:31: mit der Arbeit an einem neuen Strafgesetzbuch ging es dem Autokraten Gürtner mindestens ebenso darum, die braune Konkurrenz auszustechen.

00:30:39: Dabei dachte der Reichsjustizminister in erster Linie an Hans Frank.

00:30:44: Von Frank haben wir zuletzt im Folgevierendreißig zwanzig gehört als es um den NS-Juristenbund ging.

00:30:50: Hans Frank war sicherlich der einfluchsreichste Rechtspolitiker unter den Nazis.

00:30:56: Geboren wurde er im Jahr nineteenhundert und ähnlich wie der gleichalter Heinrich Himmler, wurde Frank noch in den letzten Monaten des Ersten Weltkriegs zum Soldaten ausgebildet, kam dann aber nicht mehr an die Front.

00:31:07: Nach dem Krieg studierte Frank Jura und trat dann Mitte der zwanziger in die Münchner Anwaltskanzlei seines Papas ein, die er später übernahm.

00:31:16: Wie Frank zum Nationalsozialismus kam ist schnell erzählt, denn es sind die typischen Stationen, die wir schon sehr gut kennen – Freikor, rechtsradicale Szene Eintritt in die junge NSDAP, Beteiligungen am Putschversuch, Flucht, Straflosigkeit, Rückkehr in die Partei und den engsten Kreis um Hitler.

00:31:37: Der NS-Juristenbund war nicht die einzige Organisation, die Hans Frank kontrollierte.

00:31:52: Frank gehörte also zur Reichsleitung der NSDAP, wie etwa auch Alfred Rosenberg, Josef Göbbels oder Robert Leib.

00:32:00: Nach der Machtübernahme den Nationalsozialisten konnte Frank sich dann dem Posten eines Justizministers in Bayern sichern – ihr erinnert euch vielleicht?

00:32:08: Reichsinnenminister Frick hatte dort im März, die letzte demokratisch gewillte Regierung per Erlass abgesetzt.

00:32:16: Als Bayerischer Justizminister arbeitete Frank Eng mit dem dortigen Chef der Polizei Heinrich Himmler zusammen.

00:32:24: Reispräsident Hindenburg ernannte Frank dann auch noch zum Reichskommissar, mithilfe dieser zusätzlichen Machtbefugnisse organisierte Frank die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern – zum Dank wurde er zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich befördert.

00:32:38: Im Juni und dreiunddreißig gründete der umtriebige Frank dann die Akademie für deutsches Recht.

00:32:45: Aufgabe der Akademie sei es, so bestimmte ein Reichsgesetz im Sommer hier die neue Gestaltung des deutschen Rechtslebens zu fördern und in Verbindung mit denen für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiet des Rechts zu verwirklichen.

00:33:03: Die Zeitschrift der Akademie wurde zu einem wichtigen Forum für die rechtspolitischen Debatten im Dritten Reich.

00:33:09: Parallel dazu unterhielt die Akademie verschiedene Arbeitsausschüsse, die konkrete Gesetzesvorschläge unterbreiten sollten.

00:33:17: Für Franz Gürtner war das natürlich ein besonderes Ärgernis – dass Franks Akademie eben auf dem Terror seines eigenen Ministeriums wild hatte.

00:33:25: Schaut man genauer hin, war die Situation aber viel komplizierter.

00:33:29: Erstens arbeitete Hans Frank ja als Reichskommissar quasi Quaamt daraufhin seinen einflussreichen Posten in Bayern überflüssig zu machen!

00:33:39: Tatsächlich wurde das Bayerische Justizministerium als eines der Letzten am ersten April, dass die Gerechte und Staatsanwaltschaften direkt dem Reichsumstizministeriums unterstanden.

00:33:53: Frank war nun zwar Reichsminister aber eben ohne Geschäftsbereich.

00:33:58: Auf staatlicher Ebene konnte er also keinen direkten Einfluss mehr auf die Rechtspolitik nehmen.

00:34:03: Sehr wohl aber über seine Parteiamter als Führer des NS Juristenbundes, als Reichsleiter des Rechtsamtes der NSDAP und eben über die Akademie für deutsches Recht.

00:34:15: Aber wenn man sich die Akademie genauer anguckt da gab es eben auch personelle Überschneidungen zwischen NSDap und staatlicher Bürokratie.

00:34:25: Ein prominentes Beispiel dafür ist ein gewisser Dr.

00:34:27: Jure Roland Freisler.

00:34:30: Freisler war nämlich nicht nur seit nineteenhundertfünfundzwanzig NSDAP Mitglied, sondern seit der Machtübernahme auch Staatssekretär.

00:34:38: Und zwar zuerst im Preußischen Justizministerium nach dessen Auflösung neunzehnhundertvierunddreißig dann in Gürtners Reichsjustizministeriums.

00:34:47: Gleichzeitig war Freislar aber auch ein wichtiger Mann in der Akademie für deutsches Recht erleitete dort die Abteilungen fürs Strafrecht.

00:34:58: Mit seiner Kommission wollte Justizminister Gürtner, also die Rechtspolitik im Dritten Reich nach seinen Vorstellungen beeinflussen.

00:35:05: Er konnte das aber nicht ohne die Nationalsozialisten einzubinden.

00:35:10: Dieser Drahtseilakt belastete die Arbeit der Kommission von Anfang an und setzte sie unter Druck vorzeigbare Ergebnisse zu liefern.

00:35:18: Deshalb entschloss sich der Reichsjustizminister im Sommer neunzehntundhundertdreißig zu einer ersten Überarbeitung des Strafgesetzbuches.

00:35:26: Unter anderem wurde der Paragraf II von Grund auf Neu gefasst.

00:35:31: Dort hieß es ursprünglich, eine Handlung kann nur dann mit einer Strafe belegt werden, wenn diese Strafe gesetzlich bestimmt war bevor die Handlung begangen wurde.

00:35:41: Das war der – wie vorhin schon erklärte rechtsstaatliche Grundsatz Nuller-Pöner Sinelege keine Strafe ohne Gesetz.

00:35:49: In der Neufassung von Gürtner hieß nun Bestraft wird wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt?

00:35:56: oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach dem gesunden Volksempfinden Bestrafung verdient.

00:36:06: Damit sanktionierte die Strafrechtskommission nachträglich die längst gängige Praxis an Deutschlands Gerichten, in einem Fachbeitrag pries Roland Freisler diese Neuregelung deshalb auch explizit als Arbeitserleichterung für die Richter.

00:36:21: Dem Richter wird die bisher durchausdehende Auslegung der Strafbestimmung nur mühsam und nicht vollständig gewonnene Möglichkeit gegeben, jeden Rechtsbrecher zu fassen – auch wenn sein Spezialverbreche nicht wörtlich unter Strafe gestellt war.

00:36:36: Und auch Reichsjustizminister Gürtner lobte in diesem Band die Einführung des gesundenen Volksempfindens als Urteilsmaßstab.

00:36:45: Nationalsozialismus ersetzt diesen Begriff des formellen Unrechts durch den Begriff das materiellen Unrecht.

00:36:53: Das Gesetz verzichtet mithin darauf, alleinige Erkenntnisquelle für Recht und Unrecht zu sein.

00:36:59: Diese Beurteilung war kein opportunistisches Lippenbekenntnis sondern Götners ureigene Position.

00:37:06: In der Strafrechtskommission vertrat der Reichsjustizminister – der ja immer noch kein Mitglied der NSDAP war – seine Meinung nämlich selbstbewusst und zwar auch dann wenn er damit aneckte.

00:37:16: Dies war zum Beispiel der Fall, als man über den Führerwillen diskutierte.

00:37:20: Ihr ändert Euch Karl Schmidt – der Führersrichter.

00:37:24: Gürtner waren nun nicht dazu bereit selbst öffentliche Reden und Bemerkungen Hitlers als authentische Rechtsquellen anzuerkennen.

00:37:32: Während einer Sitzung gab er seine Bedenken zu Protokoll.

00:37:36: Als Mittel zur Erkenntnis des Ziele des Gesetzes und seines Inhaltes, lasse ich mir jede Willenskundgebung des Führers gefallen.

00:37:44: Aber diesen Willen als koordiniert neben den in Gesetzgebungsform gegebenen Willen zu setzen, kommt mir sehr bedenklich

00:37:52: vor.".

00:37:53: Zumal die Form, in der diese außergesetzliche Willens- kundgebungen erfolgt eine Frage wäre über die man sich auch noch einige Gedanken machen müsste.

00:38:02: Solche Äußerungen Götners deuten darauf hin dass er sich Struktur und Ordnung wünschte.

00:38:08: Mit Rechtsstaatlichkeit hatten seine Einwände aber gar nichts zu tun.

00:38:12: Für Rechtsstaatslichkeit interessierte sich der ehemalige Richter und Staatsanwalt seit langem nicht mehr, das hatte er nicht erst im Sommer in den letzten Jahren gezeigt als er die Aufhebung des Analogieverbotes im Strafrecht durchsetzte eben in diesem Paragrafen II.

00:38:28: Schon im Februar in den ersten Jahren hatte Gürtner nämlich an einer Notvorordnung gearbeitet, die die Grundrechte ausheben sollte – und zwar Tage vor dem Reichstagsbrand.

00:38:39: Aber Götner verteidigte die Stellung seines Ministeriums gegenüber den anderen Machtzentren des Dritten Reichs und erhegte im Detail dann eben doch etwas andere rechtspolitische Vorstellungen, als sie zum Beispiel in der Akademie für deutsches Recht diskutiert wurden.

00:38:56: Kurz gesagt Götter war nicht bereit das Feld kampflos zu räumen – deshalb kam es auch ständig zur Auseinandersetzung mit Hans Frank, die schließlich darin mündeten dass aus der Kommission austrahnt.

00:39:10: Damit erhöhte sich aber der Druck auf Gürtner nur noch weiter.

00:39:14: Das Reichsrechtsamt der NSDAP veröffentlichte jetzt sogenannte Leitsätze für ein neues Strafrecht, die ein neofoidales Volks- und Sittenrecht predigten.

00:39:25: In den Leitsätzen hieß es unter anderem das nationalsozialistische Straf Recht muss auf der völkischen Treuepflicht aufgebaut sein.

00:39:33: Die Treuepflicht ist für nationalsozialistisches und deutsches Denken höchste völkische, daher siddliche Pflicht.

00:39:42: Für deutsches denken besteht Einklang zwischen Siddlicher Wertung, Pflichtgefühl und Rechtsempfinden.

00:39:48: Der Verletzung der treue Pflicht folgt grundsätzlich der Verlust der Ehre.

00:39:54: Aufgabe des nationalsozialistischen Staates ist es, den Treuebrecher – der durch den Treuerbruch aus der Gemeinschaft ausgeschieden ist – durch gerechte sühnende Bestrafung zu treffen.

00:40:06: Gerechte Bestrafungen dient der Festigung dem Schutz und der Sicherung der Volksgemeinschaft, dient aber auch der Erziehung und Besserung des Verbrechers und noch nicht verlorenen

00:40:17: Volksgenossens.".

00:40:19: Diese braun-schwarze Rechtsromantik war nicht vom Himmel gefahren.

00:40:24: Bereits vor neunzehnhundertdreisig hatte es solche Überlegungen für ein neuartiges Strafrecht gegeben, das nicht mehr Unterschied zwischen Sitte, Moral, Recht, Gefühl, objektiven Tatbestand usw.

00:40:39: Nach der Machtübernahme der Nazis ergoss sich aber dann eine wahre Flut von Aufsetzen in die juristischen Fachzeitschriften, indem sich die Autoren mit radikalen Forderung und ideologischen Standortbestimmungen überboten.

00:40:53: So schrieb der Rechtsphilosoph und Strafrechtler Eric Wolf von der Uni Freiburg.

00:40:59: Im Dritten Reich habe man sich als Rechtswissenschaftler darüber klar zu sein, dass die Regel von der alleinigen Bindung des Richters an das Gesetz heute etwas anderes besagt – als früher!

00:41:11: Der Richter müsse in gesinnungsmäßiger Übereinstimmung des Fühlens-und-Wollens aller Rechtsgenossen handeln.

00:41:18: Die Arbeit des Richterssolle, nicht durch Willkür und nicht durch ein formalistisch abstraktes Rechtssicherheitsprinzip beengt sein, vielmehr durch die im Gesetz zu Tage getretene vom Führer verkörperte Rechtsanschauung des Volkes feste Linie – und wo nötig ihre Schranke finden.

00:41:38: Sein Berliner Kollege Georg Darm, der ja auch Mitglied der Göttner Kommission war, formulierte diesen Gedanken weniger kompliziert.

00:41:45: Der Richter solle mit gesundem Vorurteil an einen Fall herangehen und Werturteile fällen, die der nationalsozialistischen Rechtsordnung und dem Willen des politischen Führers entsprechen.

00:41:58: An anderer Stelle etikettierte Dame diese Absage an die Unabhängigkeit der Justiz als das wesendhafte ganzheitliche

00:42:05: Rechtsdenken.".

00:42:06: Ähnlich plakativ äußerte sich Karl Schmidt über die neue Ära, die nun angebrochen sei.

00:42:12: Heute wird jeder den Satz kein Verbrechen ohne Strafe gegenüber dem Satz keine Strafe ohne Gesetz als die höhere und stärkere Rechtswahrheit empfinden.

00:42:24: Günther Küchenhof, damals sein junger Richter und seit nineteenhundertdreisig NSDAP-Mitglied forderte in seiner neunzehnhundertvierund dreißig veröffentlichten Schrift Nationala Gemeinschaftsstaat Volksrecht und Volksrechtsprechung ein hartes Durchgreifen des Staates.

00:42:42: Gegen den Rechtsbrecher, den Staatsfeind und Feind der Volksgemeinschaft gibt es im Strafmaß- und Strafvollzug nur eins.

00:42:50: Kraftvolle Stränge und erforderlichen Fals, völlige Vernichtung.

00:42:55: Seiner Meinung nach musste die alte Formel was nicht verboten ist, ist erlaubt auf dem Kopf gestellt werden.

00:43:03: Was nicht erlaubт ist, isst verboten.

00:43:06: Küchenhof wurde übrigens nach dem Krieg ordentlicher Professor an der Uni Würzburg und lehrte dort bis zu seiner Emeritierung im Jahr blau.

00:43:16: Manche Vordenker des neuen Strafrechts argumentierten nüchtern technisch, so hieß es zum Beispiel in einem Aufsatz der deutschen Richterzeitung von Die Erkenntnis der Unmöglichkeit einer Erfassung aller Tatbestände durch einzelne Gesetzesnormen legt es nahe, ganz von der Aufstellung von Einzeltatbeständen abzusehen und den wenigen allgemeinen Grundsätzen dem Richter nur Richtlinien zu zeigen nach denen er einen Tatbestand strafrechtlich zu erfassen hat.

00:43:46: Dass dadurch für den Einzelnen die Erkennbarkeit des Gesetzes und die Berechenbarkeit seiner Rechtsfolgen verschwinden würden, bezeichnete der Strafrechtsprofessor Heinrich Henkel ausdrücklich als wünschenswertes Ziel.

00:43:59: Henkel war neunzehnundhundertdreihen dreißig als Richter tätig, trat dann unmittelbar vor der Mitgliedersperre noch schnell in die NSDAP ein – später schloss er sich auch der SS an!

00:44:11: Wurde der Henkel-Professor in Marburg, ein Jahr später bekam er einen Ruf an die Uni Breslau.

00:44:17: Nach dem Zweiten Weltkrieg arbeitete der Henke kurzzeit als Rechtsanwalt aber schon deinerneunzehntundfünfzig bot man ihm wieder eine Professur und zwar in Hamburg.

00:44:26: Henkels Breslauer Kollege Heinrich Lange profitierte ganz ähnlich von der brauen Personalpolitik.

00:44:33: Lange war seit neunzehnhundertzweiunddreißig Mitglied der NSDAP.

00:44:37: Nach der Machtübernahme hatte er im Sächsischen Volksbildungsministerium maßgeblich daran mitgewirkt, zahlreiche Professoren zu entlassen die dem neuen Regime ein Dorn im Auge waren.

00:44:47: Zur Belohnung erhielt er in den Jurystischen Lehrstuhl an der Uni Breslau.

00:44:53: Lange war ein eingefleischter Antisemit.

00:44:55: In den Jürgen erklärte er beispielsweise in einem Zeitschriftenaufsatz die Juden hätten die deutsche Universität zerstört.

00:45:04: Das Judentum drang in die Fakultäten ein, breitete sich aus Schwoll an.

00:45:09: Ein Golem erst diena dann Genosse schließlich Herrscher.

00:45:15: Der eine der Deutsche diente selbstlos eine Farmelosnatur, der andere – der Jude – Aus Berechnung.

00:45:24: Diese umschwärmten den Meister verstanden es ihm nach dem Mund zu

00:45:27: reden.".

00:45:29: Nur nebenbei, nach dem Krieg wurde er unter anderem für solche Äußerungen als Entlasteter eingestuft und durfte seine rechtswissenschaftliche Karriere fortsetzen.

00:45:38: Zuerst als Prof in Saarbrücken später in Würzburg.

00:45:44: Aber zurück zum Rechtsdenken im Dritten Reich.

00:45:47: Heinrich Lange war nämlich Gründungsmitglied der Akademie für deutsches Recht und mischte bald auch in der Debatte um ein neues Strafrecht mit.

00:45:54: Er stilisierte die Rechtsfindung ganz grundsätzlich zum schöpferisch kreativen Akt.

00:45:59: Das neue Recht solle mit dem Verstande allein nicht zu errechnen sein, vielmehr vom Volksgenossen aus der Volksverbundenheit herauszuerfühlen und zu erleben sein.

00:46:13: Die juristische Subsumption des Einzelfalls wurde damit fast schon so etwas wie düster romantische Poesie.

00:46:21: Okay das war jetzt wirklich die letzte Anspielung auf die Romantik für heute.

00:46:25: da kommt der Deutschlehrer in mir durch.

00:46:27: sorry Ihr müsst die Anspielung auch gar nicht nachvollziehen, das ist eher meine Assoziation.

00:46:32: Aber wenn ich irgendwann mal dazu komme, erkläre ich näher warum ich so viele Echoes dieser Literaturbewegungen um eighteenhundert im dritten Reich vor allem eben bei den intellektuellen Wiederwahrnehmungen.

00:46:46: Die rechtswissenschaftlichen Wurzeln des neuen Strafrechts gehen jedenfalls nicht zurück bis eighteenhundert aber immerhin bis ins Kaiserreich und die Republik.

00:46:55: So schrieb der deutsch- nationalgesinnte Königsberger Jorah-Professor Wilhelm Sauer, nineteenhundertundzwanzig in seinem Lehrbuch Grundlagen des Strafrechts folgendes.

00:47:05: Rechtswidrig ist ein Verhalten das nach seiner allgemeinen Tendenz dem Staat und seinen Gliedern gemäß dem Urteil der Rechtswissenschaft mehr schadet als nutzt Die Machtübernahme.

00:47:16: den Nationalsozialisten begrüßte Sauer dann begeistert auch wenn er mit dem ständigen Ausnahmezustand so seine Probleme hatte – von seinem neuen Lehrstuhl aus beteiligte er sich weiter an der Debatte um ein neues Strafrecht.

00:47:36: So meinte er zum Beispiel, »ein gesunde Strafrecht muss von den höchsten ethischen Werten durchpuls sein, um das Volksempfinden vor allem siddlich gesund zu erhalten und zu seiner Hebung und Verfolgung beizutragen«.

00:47:51: Edmund Metzger, Professor in München, griff Sowers alte Lehrbuchformulierung auf und präzisierte sie für das Dritte Reich.

00:47:58: Materiell rechtswidriges Handeln ist Handeln gegen die deutsche nationalsozialistische Weltanschauung.

00:48:05: Den Namen Metzga könnt ihr euch mal merken – ich wette er wird uns später noch mehrfach begegnen – denn der Prof war eng mit der SS verbunden und arbeitete in den Vierzigerjahren im direkten Auftrag Himlas an einem sogenannten Gemeinschaftsfremdengesetz.

00:48:21: Diesen Ausflug in die deutsche Strafrechtswissenschaft im Dritten Reich könnte ich an dieser Stelle noch stundenlang fortsetzen.

00:48:26: Die Herren Juristen haben viel, sehr viel geschrieben – aber ich möchte lieber zum Schluss kommen!

00:48:32: Dieses Denken war eben nicht nur rein in Anführungszeichen nationalsozialistisches Denken sondern Teil einer längeren rechtswissenschaftlichen Debatte.

00:48:42: Aus ihm folgte letztlich dass jede Strafe eine Ehrenstrafe war.

00:48:48: Georg Darm forderte deshalb sogar eine Echtung des Verurteilten.

00:48:52: Er darf auch nicht mehr im bürgerlichen Rechtsverkehr auftreten und es erscheint unvermeidlich, dass auch seine Familien rechtliche Beziehungen erlöschen.

00:49:01: Rechtsbruch war Verrat an der Volksgemeinschaft – ein Straftäter musste sich entsünen.

00:49:07: Diese Entsünnung hat aber enge Grenzen wie Friedrich Schaffstein feststellte.

00:49:16: Gewisse schwerste Verbrechen schließen ihrer Art nach, die Wiedereingliederung des Verbrechers in die Gemeinschaft auch dann aus, wenn im Einzelfall eine individuelle Erziehung und Resozialisierung des Täters im früheren Sinne möglich erscheint.

00:49:32: Ach so?

00:49:33: Weil ich es vorhin nicht erwähnt hab….

00:49:35: Georg Dahm ging nach fünfundvierzig für einige Jahre ins Ausland e.e.

00:49:39: er nineteenhundertfünfundfünfzig wieder zurück an die Unikil gerufen wurde wo er einen Lehrstuhl für Völkerrecht bekam.

00:49:46: Der gerade zitierte Friedrich Schaffstein konnte ebenfalls, so gut wie ohne Probleme an seine frühere Karriere anknüpfen.

00:50:10: Roland Freislam meinte, das neue Strafrecht habe die Aufgabe den Gegner nicht nur zu bekämpfen sondern zu vernichten.

00:50:18: Und Georg Dam sagte – Das nationalsozialistische Recht beabsichtige die Reinigung der Gemeinschaft von minderwertigen Menschen.

00:50:28: In einem Lehrbuch aus dem Jahr nineteenhundertdreiundvierzig, einem Grundriss des Strafprozessrechts heißt es dann griffig formuliert.

00:50:36: Das Strafrecht leiste den Schutz der Volksgemeinschaft durch die Ausmerzung entarteter oder sonst für die Volksgemein- schaft Verlorener und durch die Entsynung gestrauchelter aber für die Gemeinschaftsaufgaben noch einsetzbarer

00:50:51: Gemeinschafsglieder.".

00:50:54: Mein Name ist Jonas Steffern und das war Folge thirty-fünf Einundzwanzig von Deutschland.

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